Behandlungsvereinbarung / Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Praxisgemeinschaft Birgit Buchwald, Lea Kessler, Verena Müller
Offene und ehrliche Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung. Bei Fragen, Wünschen und Anregungen stehen wir Ihnen während Ihrer Therapieeinheit jederzeit gerne zur Verfügung. Genau so transparent, wie unsere Behandlung sind auch usere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
VOR DER ERSTEN BEHANDLUNG
Für Ihre Behandlung in der Praxis benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung umfasst
Den Verordnungsschein bringen Sie bitte zum ersten Termin im Original mir.
Abhängig davon, bei welche Gesundheits-/Krankenkasse Sie versichert sind, muss der Verordnungsschein (chefärztlich) bewilligt werden.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie unsere Leistungen ausschließlich zur Vorbeugung in Anspruch nehmen. Solche Leistungen dürfen aus berufsrechtlichen Gründen nur an Gesunden erbracht werden.
IHRE ERSTE BEHANDLUNG
Stellen Sie uns bitte sämtliche Informationen, die für die Behandlung von Bedeutung sind, zur Verfügung. Füllen Sie den Anamnesebogen, den Sie vor der ersten Behandlung von uns erhalten, möglichst vollständig aus. Im Rahmen der ersten Behandlung vereinbaren wir
BEHANDLUNGSVERLAUF
Im Rahmen Ihres Termines bei uns in der Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich für alle organisatorischen und fachlichen Fragen zu Ihrer Therapie zur Verfügung.
Sollten während der Behandlung Schmerzen auftreten oder Ihnen behandlungsbedürftige Erkrankungen bekannt werden, informieren Sie uns bitte sofort nach Bekanntwerden darüber.
DIE LETZTE BEHANDLUNG
Im Rahmen der letzten Behandlung überprüfen wir mit zusammen Ihnen, ob das Therapieziel erreicht wurde. Auf Wunsch erhalten Sie einen entsprechenden Kurzbericht, den sogenannten Behandlungsplan ausgehändigt.
Für eine Folgeverordnung muss der/dem zuweisenden Ärztin/Arzt/Krankenhaus der von uns ausgestellte Behandlungsplan vorgelegt werden.
IHRE MITARBEIT
Der Erfolg Ihrer Therapie hängt ganz wesentlich von Ihrer aktiven Mitarbeit ab:
Personen, die unsere Erklärungen nicht verstehen, brauchen während jeder einzelnen Behandlung eine Begleitperson bzw. einen Dolmetscher/eine Dolmetscherin.
KOSTEN UND VERRECHNUNG
Als Vertragspartner der Gesundheits- und Krankenkassen (Verträge bestehen mit ÖGK, SVS, BVAEB) rechnen wir alle gängigen physiotherapeutischen Leistungen, die im Tarifkatalog der jeweiligen Kasse angeführt sind, direkt mit Ihrem Sozialversicherungsträger ab.
Auf Wunsch können wir Ihnen zusätzliche physiotherapeutische Leistungen anbieten, die von Ihrer Gesundheits-/Krankenasse allerdings nicht übernommen werden. In diesem Fall werden Sie vor Behandlungsbeginn über die Kosten informiert, da wir diese Leistungen privat verrechnen. Diese Rechnung kann bei Ihrer Gesundheits-/Krankenasse nicht eingereicht werden.
ABSAGE VON TERMINEN
Eine Therapieeinheit muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können. Andernfalls müssen die Kosten gemäß den aktuellen Richtlinien ihrer Sozialversicherung vollständig von Ihnen übernommen werden.
DOKUMENTATION
Über die Behandlung und deren Verlauf erstellen wir eine Dokumentation. Diese Dokumentation wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für zehn Jahren aufbewahrt. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme. Dieses Recht umfasst auch die Anfertigung von Kopien gegen Kostenersatz.
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Alle Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Informationen und Dokumentationen Dritten nicht weitergegeben, ausgenommen wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass ein Informationsaustausch über Inhalt und Erfolg der Behandlung der/dem zuweisenden Ärztin/Arzt/Krankenhaus von Ihnen erwünscht ist. Anderenfalls informieren Sie uns bitte.
MINDERJÄHRIGE PATIENT*INNEN
Bei minderjährigen Patient*innen erfolgt die Behandlung nur mit Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter.
Version DE1, April 2022
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